Auch die Organisationsstrukturen im Handwerk und die hoheitlichen Aufgaben der einzelnen Handwerkskammern in Deutschland werden durch dieses Gesetz geregelt. Seit dem 1. Januar 2004 gilt die letzte Neufassung der Handwerksordnung.
Auch die Organisationsstrukturen im Handwerk und die hoheitlichen Aufgaben der einzelnen Handwerkskammern in Deutschland werden durch dieses Gesetz geregelt. Seit dem 1. Januar 2004 gilt die letzte Neufassung der Handwerksordnung.
Nach der aktuellen Fassung der Handwerksordnung ist in 41 zulassungspflichtigen Handwerksberufen der Anlage A für deren selbstständige Ausübung der Meisterbrief weiterhin verpflichtend.
Hinzu kommen die zulassungsfreien Handwerksberufe der Anlage B1, für die der Meisterbrief nicht mehr zwingend als Voraussetzung für die Selbständigkeit gilt. In diesen Gewerben ist der Meisterbrief als freiwilliges Qualitätssiegel vorgesehen.
Handwerksähnliche Gewerbe werden jetzt in der Anlage B2 geführt.