Handwerksorganisation

Heute steht die Handwerksstruktur auf zwei Säulen: Handwerkskammern und Innungen.

Die 54 Handwerkskammern in Deutschland sind die gesetzliche Vertretung aller deutschen Handwerker. Für die selbstständigen Handwerker besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der für sie zuständigen Handwerkskammer.

  • Die Handwerkskammer vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in Politik und Öffentlichkeit. Sie ist zuständig für die hoheitlichen Aufgaben, wie das Führen der Handwerks- und Lehrlingsrolle, die Regelung der beruflichen Bildung oder das Sachverständigenwesen. Dazu kommen unterschiedlichste Dienstleistungen, die für die Mitgliedbetriebe meistens kostenlos angeboten werden.
  • Die Innungen bilden den Zusammenschluss der einzelnen Handwerksberufe. Durch die Innungen werden vor allem die berufsspezifischen Belange vertreten und gemeinsame gewerblichen Interessen der Innungs-Mitglieder gefördert. Auch bei der Lehrlingsausbildung wirken die Innungen mit. Die Mitgliedschaft bei einer Innung ist freiwillig.


Alle Innungen einer Stadt, eines Landkreises oder einer bestimmten Region bilden zusammen eine Kreishandwerkerschaft.

Die drei hessischen Handwerkskammern kooperieren in der "Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern" - der Arge
Dies dient einer einheitlichen Willensbildung der Handwerkskammern in allen Grundsatzfragen als "Meinungsbildungsprozess nach innen" sowie der Unterstützung der Handwerksorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

 
 

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